17. Mai 2021 AllgemeinesBaufinanzierungTrends Benjamin Papo

Bundestag stimmt Gesetz zur Mobilisierung von Bauland zu

Der Bundestag hat einem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland und einem Kompromiss beim Umwandlungsverbot von Miethäusern zugestimmt. Zuvor hatten sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen deutlich zu erschweren, nicht aber komplett zu verbieten.

Das Gesetz erleichtert Kommunen die Bereitstellung von Bauland und Baugenehmigungen – unter anderem durch mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Bauland am Ortsrand und durch eine dichtere Wohnbebauung. 

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen bis zum Jahr 2025 nur noch in Ausnahmefällen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen erlaubt werden. Dazu zählt, dass mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die Mieter verkauft werden müssen. Eigentümer mit wenigen und kleinen Wohngebäuden sollen allerdings auch künftig die Möglichkeit haben, ihre Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ohne Genehmigung umzuwandeln. 

Während das Gesetz von der Koalition gelobt wird, sehen es Opposition sowie Vertreter der deutschen Immobilienwirtschaft kritisch. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), sagt hierzu: „Unterm Strich gibt es nur neue Regulierungen. Der bisherige Entwurf war schon mutlos, gespickt mit Verlangsamungen und ist Gift für Investitionen, die insbesondere nach der schweren Corona-Krise dringender denn je sind.“ Kritisiert werden insbesondere, dass die Planungsprozesse im Wohnungsbau nicht wie versprochen ausreichend beschleunigt würden. Auch die geplante weitere Verschärfung der Vorkaufsrechte, nach denen künftig ein Gutachter der Kommune den Vorkaufspreis festsetzen soll, findet keinen Anklang. Damit würden nach Ansicht des ZIA die Kommunen in Zukunft häufiger Vorkaufsrechte ziehen. 

Das Baulandmobilisierungsgesetz enthält unter anderem folgende Neuerungen 

Erleichterungen für den Wohnungsbau:  
Baugenehmigungsbehörden können leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen. Die Gemeinden erhalten mehr Flexibilität, um Dachgeschossausbauten und Anbauten zu erleichtern. Dafür werden die bisher bestehenden Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte geändert. 

Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte:  
Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben. 

Erweiterung des Baugebots:  
Um Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter schließen zu können, wurde das Baugebot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erweitert. Künftig besteht dort die Möglichkeit, dem Eigentümer eine Wohnbebauung vorzuschreiben. Gleichzeitig wird jedoch das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt. 

Sektoraler Bebauungsplan:  
Mit einem neuen Bebauungsplantyp erhalten die Gemeinden ein neues Planungsinstrument, um einen Bauleitplan gezielt nur für den Wohnungsbau aufzustellen. 

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen:  
In angespannten Wohnungsmärkten bedarf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen künftig der Genehmigung. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung solche Gebiete festzulegen. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten. Die Regelung berücksichtigt die Interessen der Mieter vor Verdrängung und die Interessen von Eigentümern und insbesondere Kleineigentümern gleichermaßen. Das Genehmigungserfordernis soll in der Regel erst dann greifen, wenn sich in dem Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden. In bestimmten Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung.  

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