Bausparverträge werden attraktiver

Der Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung benötigt ein stabiles Eigenkapital-Fundament. Der Klassiker, um dieses aufzubauen, ist in Deutschland seit jeher der Bausparvertrag. Er bietet neben einer Guthabenverzinsung die Aussicht auf zusätzliche staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie. Diese können Bausparer beantragen, wenn sie ihren Bausparvertrag zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder deren Modernisierung nutzen. Auch wer Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kauft, kann die Prämie beantragen.
Ab 2021 steigt die Wohnungsbauprämie
Sowohl die Höhe der Prämie als auch die jährlich maximal geförderte Sparleistung steigen.
Prämie bisher: 8,8 %
Prämie ab 2021: 10 %
Geförderte Sparleistung bisher: 512 € (alleinstehend) bzw. 1.024 € (verheiratet/verpartnert)
Geförderte Sparleistung ab 2021: 700 € (alleinstehend) bzw. 1.400 € (verheiratet/verpartnert)
Heißt konkret: Werden in Zukunft 700 bzw. 1.400 Euro angespart, legt der Staat nochmals 70 bzw. 140 Euro drauf. Bisher waren es nur 45,06 bzw. 90,11 Euro.
Neu ist auch, dass die Prämie künftig nicht mehr nur im Inland, sondern auch in der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen verwendet werden kann.
Einkommensgrenzen steigen ebenso
Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen wird es ab 2021 mehr Berechtigte geben – nach wie vor ist hier das zu versteuernde Einkommen maßgebend.
Einkommensgrenze bisher: 25.600 € (alleinstehend) bzw. 51.200 € (verheiratet/verpartnert)
Einkommensgrenze ab 2021: 35.000 € (alleinstehend) bzw. 70.000 € (verheiratet/verpartnert)