Der Koalitionsvertrag: Weniger als erhofft, nicht so schlimm wie befürchtet!
Die Katze ist aus dem Sack. CDU/CSU und SPD haben sich auf die Eckpunkte Ihres gemeinsamen Regierens in den kommenden vier Jahren geeinigt. Positiv besonders hervorzuheben ist aus Sicht von Immobilienkapitalanlegern, aber auch von Selbstnutzern, dabei insbesondere das, was nicht im Koalitionsvertrag steht.
Gemeint ist an dieser Stelle die Abschaffung der Spekulationsfrist bei Verkäufen nicht selbstgenutzter Immobilien. Anders als von der SPD im Vorfeld gefordert, bleibt die alte Regelung somit bis auf Weiteres bestehen. Wertzuwächse bei Vermietungsobjekten können inklusive der geltend gemachten Abschreibungen bei einem Verkauf nach mindestens zehn Jahren steuerfrei realisiert werden. Bei Eigennutzern (keine Abschreibung möglich) besteht hierfür unter bestimmten Bedingungen überhaupt keine Frist. Vor allem Kapitalanleger können also aufatmend, führten steuerfreien Wertzuwächse in der Vergangenheit doch oft zu einer deutlichen Renditeverbesserung. Diese Chance bleibt nun weiterhin bestehen. Aber auch für Selbstnutzer stellt sich die eigene Immobilie deutlich attraktiver dar, als wenn die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs eingeschränkt oder sogar gänzlich ausgeschlossen worden wäre.
Positiv für Käufer selbstgenutzter Immobilien sind zudem die versprochenen Hilfen zur Wohneigentumsbildung von Familien („Starthilfe Wohneigentum“). So sollen zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums die steuerlichen Vorgaben verbessert und – wie von uns schon lange und vehement gefordert – eigenkapitalersetzende Instrumente bereitgestellt werden (z.B. Nachrangdarlehen oder staatlichen Bürgschaften für Hypotheken). Sinnvoll ausgestattet und eingesetzt können derartige Instrumente den Eigenkapitalbedarf und die Finanzierungskosten signifikant reduzieren. Über die Umsetzung der entsprechenden Schritte werden Sie unsere Finanzierungsvermittler und -Berater jederzeit gerne informieren. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die entsprechenden KfW-Förderprogramme vereinfacht und zu zwei zentralen Programmen – eins für den Neubau und eins für die Modernisierung – zusammengefasst.
Negativ zu werten ist dagegen wiederum, dass sich die Koalitionäre nicht zur Absenkung der Grunderwerbsteuer geäußert haben. In näherer Zukunft ist an dieser Stelle damit wohl kaum eine Entlastung zu erwarten. Dennoch werden wir das Thema immer wieder bei der Politik ansprechen.