BAFA-Förderung: attraktive Zuschüsse für die Finanzierung Ihres Eigenheims

Energieeffizientes Bauen lohnt sich nicht nur fürs Klima, sondern seit Einführung der BAFA-Förderung und KfW-Förderung auch für Ihr Portemonnaie. Mit vielen energieeffizienten baulichen Maßnahmen sorgen sie für ein zukunftssicheres Zuhause, im Optimalfall sogar für Unabhängigkeit von Öl und Gas. Dieser Aufwand wird seit 2021 besonders belohnt – ganz egal, ob es sich dabei um einen Neubau oder eine Sanierungsmaßnahme handelt. Erfahren Sie jetzt, was genau gefördert wird und wie Sie die BAFA-Förderung beantragen.
 

Für 2023 wurden bereits Änderungen der Förderbedingungen angekündigt. Ein konkreter Beschluss liegt diesbezüglich allerdings noch nicht vor.

Änderungen bei der BAFA-Förderung 2023:

  • Die Untergrenze der förderfähigen Kosten wurde angehoben (von 2.000 € auf 5.000 €)
  • Neue Förderung für Eigenleistungen geplant
  • Förderung für Heizungsoptimierungen nur noch für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten
  • Geänderte Förderbedingungen für Biomasseheizungen und die Nutzung von Wärmepumpen

Was ist die BAFA-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Sanierungen von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit zum Klimaschutz beitragen. Wir geben hier einen Überblick zu den einzelnen Fördermaßnahmen.

BAFA – was ist das?

Wer eine Förderung für sein energieeffizientes Eigenheim beantragen möchte, denkt wahrscheinlich in erster Linie an die vergünstigten Kredite der KfW-Bank. Doch auch von anderer staatlicher Seite kann finanzielle Unterstützung angefordert werden: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Einzelmaßnahmen, die ein Gebäude energieeffizienter machen. Die BAFA-Förderung wurde Mitte 2021 eingeführt und bündelt seitdem zahlreiche Förderprogramme des Bundes. Grob gesagt übernimmt das BAFA die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen und die KfW die restlichen Kredit- und Zuschussvarianten der Förderungen. Die Bündelung vereinfacht die Antragstellung immens, da nun nur noch ein Antrag ausreichen soll.

Das Geld der Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Damit Sie die Förderung jedoch erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

BAFA-Förderung: Was wird bezuschusst?

Ziel der Förderung durch den Staat ist der Wandel hin zur Energieversorgung mit erneuerbaren Energien und weg von fossilen Energieträgern wie Öl oder Erdgas. Dieses Vorhaben kann nur erreicht werden, wenn auch der private Hausbau mitzieht. Um die Grundstücks- und Immobilienbesitzer zu motivieren, wurde daher 2021 die BAFA-Förderung eingeführt.

Das BAFA ist der richtige Ansprechpartner, wenn Eigenheimbesitzer einen Zuschuss für eine Sanierung im Bestand für eine bestimmte Maßnahme beantragen wollen. Diese Maßnahme muss die Effizienz des Gebäudes steigern. Diese Maßnahmen werden im Programmteil „Einzelmaßnahmen EM“ der BEG aufgeführt. Im Einzelnen sind das: 

  • Gebäudehülle 
  • Anlagentechnik 
  • Heizungsanlagen 
  • Heizungsoptimierung 
     

Zudem können über BAFA die Fachplanung und die Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten gefördert werden. 

Die Obergrenze der förderfähigen Kosten bei der BAFA-Förderung liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

BAFA Zuschuss – wie hoch ist er?

Der BAFA-Zuschuss gliedert sich folgendermaßen: 

  Maßnahme Prozentuale Übernahme der Kosten/ BAFA-Fördersatz
Gebäudehüllen
  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodendecken
  • Austausch von Fenstern und Außentüren 
  • Sommerlicher Wärmeschutz
20 %
Anlagentechnik
  • Einbau, Austausch, Optimierung von Lüftungsanlagen 
  • Wohngebäude: Einbaus „Efficiency Smart Home“ 
  • Nichtwohngebäude: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme
20 %
Heizungsanlagen
  • Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“

Stopp der Förderung zum 15.08.2022

 
  • Gas-Hybridanlagen
Stopp der Förderung zum 15.08.2022
 
  • Solarthermieanlagen
25 %
 
  • Wärmepumpen 
  • Biomasseanlagen 
  • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis 
  • EE-Hybridheizungen
35 % bis 40 %
 
  • Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz
35 %
 
  • Heizungsoptimierung
20 %
Biomasseanlage   20 %
Fachplanung und Baubegleitung
  • Gilt für alle Einzelmaßnahmen
50 %


Update im August 2022: Ab der zweiten Jahreshälfte 2022 gibt es für den Austausch einer Gas- oder Ölheizung durch eine erneuerbare Energieversorgung einen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 %. Zusätzlich wurden die Fördersätze angepasst und teilweise gesenkt. Die aktuellen Zahlen finden Sie in der Tabelle. Grund für die Änderungen ist die Bestrebung, mehr Antragstellern eine Bewilligung der Förderung zu ermöglichen. So erhält jeder einzelne zwar weniger Zuschuss, aber in Summe können mehr Antragsteller einer Förderung erhalten. Dazu werden finanzielle Mittel aus staatlichen Fonds losgelöst.

Auslöser der erneuten Änderung ist vor allem der Angriffskrieg auf die Ukraine. Um mehr Unabhängigkeit von der russischen Energieversorgung zu erreichen, unterstützt der Staat den Wechsel zu erneuerbaren Energien noch mehr als bisher. 

Wie geht es 2023 weiter?

Für das Jahr 2023 wurden bereits verschiedene Änderungsmaßnahmen für die BAFA Förderung beschlossen. So werden die Mindestinvestitionskosten für Einzelmaßnahmen und die Heizungsoptimierung angehoben. Als Konsequenz fallen kleinere Maßnahmen nicht selten unter die Grenze für förderungsfähige Kosten von 5.000 €. Zusätzlich werden weitere Voraussetzungen geändert, hin zu einer strengen Vergabe von Förderungen für Biomasseheizungen, Wärmepumpen oder den Anschluss an ein Wärmenetz. 

Als Reaktion auf die ausgebuchten Handwerksbetriebe wird im neuen Jahr eine Förderung von Eigenleistungen eingeführt. Diese Maßnahmen müssen dann allerdings von einem Energieeffizienzexperten auf die fachgerechte Ausführung überprüft werden.  

iSFP-Bonus: Zusätzliche BAFA-Förderung

Für alle drei Einzelmaßnahmen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren möglich. 

BAFA Förderung – wer ist berechtigt?

Für eine BAFA Förderung im Rahmen der BEG sind folgende Personen und Gruppen berechtigt: 

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften 
  • Freiberuflich Tätige 
  • Kommunen 
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts 
  • Gemeinnützige Organisationen 
  • Kirchen 
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen 
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften 
     

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren, die Leistungen im Auftrag eines Dritten erbringen.

Antrag auf BAFA-Förderung – das ist zu beachten

Der BAFA-Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden. Dabei gilt es zu beachten: Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BAFA-Förderung ist es zwingend notwendig, einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen. In einem solchen Fall muss die zugelassene Energieberatung vor der Antragstellung beauftragt werden. Mit der Sanierung darf erst gestartet werden, wenn die Bestätigung der BAFA vorliegt. Das Projekt darf vorher aber bereits eingehend geplant werden und auch Handwerker-Angebote dürfen eingeholt werden. 

So läuft die Antragstellung ab:

  1. Ausfüllen des Online-Antrags
  2. Hochladen der erforderlichen Daten (z.B. ein Systemkonzept für Solarthermieanlagen)
  3. Generation der Antrags-PDF
  4. Einreichen via Online-Upload im Portal, Versand per E-Mail oder ausgedruckt per Post
  5. Prüfung
  6. Zusendung der Bewilligung
  7. Ausführen der baulichen Maßnahme
  8. Ausfüllen & Einreichen der Verwendungsnachweiserklärung
  9. Überweisung des Zuschusses

 
Sobald der Zuschuss bewilligt wurde, haben Sie in einem Zeitraum von 24 Monaten Zeit, die entsprechende bauliche Maßnahme umzusetzen.

Möchten Sie die Antragsstellung lieber von Experten durchführen lassen, können Sie eine Vollmacht dazu ausstellen. Infolgedessen kann der Antrag beispielsweise von Handwerkern oder einem Energieeffizienzexperten gestellt werden.
 

Was bringt die Energieberatung?

Eine professionelle Beratung von Energieeffizienz-Experten ist wichtig, um die Fördermittel voll ausschöpfen zu können. Die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % von der BAFA bezuschusst. Zwar müssen Sie für die Beratung durch einen zertifizierten Energieberater eine Gebühr zahlen, allerdings wird ein Teil davon direkt von dem Zuschuss getilgt. Darüber hinaus kann der Energieberater detailliert den energetischen Zustand der Immobilie erfassen und mögliche Sanierungspotenziale identifizieren. Außerdem kann er Sie gezielt zu passenden Fördermitteln beraten, sodass Sie alle Möglichkeiten der Bezuschussung ausnutzen können.

BAFA Effizienzhaus und BAFA Hausbau

Beide Begriffe werden zwar häufig gebraucht, es gibt sie in dem Sinne aber eigentlich nicht. Das BAFA Effizienzhaus heißt korrekterweise BEG Effizienzhaus und mit dem BAFA Hausbau sind die Einzel-Sanierungsmaßnahmen unter BAFA und BEG gemeint. Für die BEG-Förderung gilt es seit Mitte 2021 geänderte Voraussetzungen und Förderbestimmungen zu beachten.

Fazit: BAFA-Förderung

Mit der BAFA-Förderung können Sie Kosten bei der Baufinanzierung sparen. Ziel dieser staatlichen Bauförderung ist es, Immobilien- und Grundstücksbesitzer zum energieeffizienten Bauen oder Sanieren zu motivieren. Seit 2021 ist die Beantragung der Zuschüsse deutlich einfacher durch das Zusammenlegen verschiedener Fördermittel. Besonders der Wechsel von einer Energieversorgung mit fossilen Energieträgern zu erneuerbaren Energien lohnt sich. Hier können Sie sich über besonders hohe Zuschüsse freuen. Grundsätzlich lohnt sich eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater, um die BAFA-Förderung vollständig nutzen zu können.