3. Juli 2017

Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern und enthält Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen. Die MaBV regelt u.a. unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger den vereinbarten Kaufpreis vom Erwerber ganz oder in Raten verlangen kann. Normalerweise muss nach Baufortschritt in mehreren Raten gezahlt werden.

Der Baufortschritt wird von der Behörde (Baufertigstellungsanzeigen) oder durch den Architekten bescheinigt. Der Bauherr kann dann Teilbeträge seines Darlehens vom Darlehensgeber abrufen. Zum Problem kann es werden, wenn die Makler- und Bauträgerverordnung eine andere Zahlungsweise vorsieht (z.B. 6-7 Teilraten) als der Auszahlungsplan des Kreditinstituts (z.B. nur 3 Raten: Fertigstellung Rohbau 40%, Fertigstellung Innenausbau 30% und Schlussabnahme 30%). In einem solchen Fall kann eine teure Zwischenfinanzierung erforderlich werden. Der Bauherr sollte mit dem Darlehensgeber daher einen Auszahlungsmodus vereinbaren, der sich daran orientiert, wie die Zahlungen im Bauvertrag für den Baufortschritt festgelegt wurden.

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