Mit Fördermitteln zum Effizienzhaus sanieren

Hinweis: Ab 1. Februar 2022 wird das Effizienzhaus 55 im Neubau nicht mehr gefördert. Durch den Programmstopp vom 24.01.2022 können keine Anträge mehr gestellt werden.

Fehlende Wärmedämmung, zugige Fenster und veraltete Heizungsanlagen sorgen nicht nur für einen geringen Wohnkomfort, sie mindern auch den Wert Ihrer Immobilie und verursachen hohe Heizkosten. Stehen ohnehin Modernisierungsmaßnahmen an, lohnt sich daher häufig eine energetische Sanierung. Bringen Sie Ihr Haus auf Effizienzhaus-Standard, belohnt Sie der Staat mit Fördermitteln in Höhe von 25 bis 50 Prozent. Wir erklären, wie Sie von der Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung profitieren.

Effizienzhaus-Sanierung: Was ist das eigentlich?

Mit einer Effizienzhaus-Sanierung steigern Sie die Energieeffizienz in Ihrem Haus ganzheitlich. Sie kombinieren Maßnahmen wie die Fassadendämmung oder den Fenstertausch mit dem Einbau einer Umweltheizung und reduzieren Ihren Verbrauch auf ein Minimum. Erreichen Sie bei einer Sanierung den Neubaustandard, sprechen Experten von einem Effizienzhaus 100. Darüber hinaus gibt es die Effizienzklassen 85, 70, 55 und 40, welche die Neubauanforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um 25 bis 60 Prozent übertreffen. Eine Ausnahme ist der Denkmal-Standard: Hier bekommen Sie Fördermittel auch dann, wenn Sie die GEG-Neubauanforderungen nicht erreichen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude: BEG WG

Fördermittel für die Effizienzhaus-Sanierung gibt es in Form von Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen oder einmaligen Zuschüssen von der KfW über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG). Dabei gilt: Je besser der erreichte Effizienzhaus-Standard ist, umso höher fällt die Förderung für Ihre Sanierung aus, wie die folgende Übersicht zeigt:

Effizienzhaus Denkmal 100 85 70 55 40
Förderrate 25 % 27,5 % 30 % 35 % 40 % 45 %
Förderbare
Kosten/Darlehen

120.000 Euro pro Wohneinheit

Förderung der
Baubegleitung

50 Prozent der anfallenden Kosten von bis zu 10.000 Euro in Ein- und Zweifamilienhäusern
oder 4.000 Euro pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern (hier maximal 40.000 Euro)

Noch besser sind die Konditionen, wenn Sie in Zukunft überwiegend regenerativ (mindestens 55 Prozent) heizen. Denn dann steigt die Förderrate um 5 Prozent an. Außerdem sind dann Kosten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit anrechenbar. Noch einmal 5 Prozent extra gibt es, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahmen vorschlägt und Sie den gewünschten Effizienzhaus-Standard in mindestens zwei Bauabschnitten erreichen.

Hinweis: Die BEG-WG erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab Juli 2021. Bis dahin können Sie einmalige Zuschüsse oder günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen noch über die Programme 430 und 151 der KfW beantragen.

Voraussetzungen für die Förderung der Effizienzhaus-Sanierung

Um Fördermittel bei der Finanzierung Ihrer Haussanierung zu bekommen, sind hohe technische Anforderungen zu erfüllen. Im Wesentlichen geht es dabei um den Primärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust. Der erste Wert gibt an, wie viel Energie nötig ist, um ein Gebäude mit Wärme zu versorgen. Einbezogen werden dabei auch die Verluste, die bei Gewinnung, Aufbereitung und Transport der Brennstoffe entstehen. Der spezifische Transmissionswärmeverlust ist hingegen ein Kennwert für den Wärmeschutz. Je kleiner sein Betrag ausfällt, umso besser ist die Wärmedämmung und das entsprechende Gebäude verliert nur wenig Energie. Wie hoch die Werte im Vergleich zu denen eines gesetzlich vorgegebenen Referenzgebäudes (Mindestanforderungen im Neubau) sein dürfen, zeigt die folgende Tabelle.

Kennwerte im Vergleich zum Referenzhaus Denkmal 100 85 70 55 40
Primärenergiebedarf 160 % 100 % 85 % 70 % 55 % 40 %
Spezifischer
Transmissionswärmeverlust
- 115 % 100 % 85 % 70 % 55 %

Wichtig ist außerdem, dass Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für neuere Häuser gibt es die Fördermittel für eine ganzheitliche Sanierung nicht. Über Details zum Förderprogramm BEG-WG für energetische Komplettsanierungen informiert Sie das Ratgeberportal energie-fachberater.de.

Effizienzhaus-Förderung richtig beantragen: So klappt's

Möchten Sie Ihren Altbau mit Fördermitteln zum Effizienzhaus sanieren? Dann sollten Sie sich rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen um die Beantragung kümmern. Hat ein/e Energieberater/in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes die Maßnahmen geprüft und eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt, stellen Sie Zuschussanträge einfach selbst über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Möchten Sie die Darlehensvariante zur Förderung der Effizienzhaus-Sanierung beantragen, wenden Sie sich mit der Bestätigung des Energieberaters / der Energieberaterin an uns. Wir stimmen alle Informationen ab und kümmern uns um die Ausschüttung über die finanzierende Bank.

Hinweis: Alternativ können Sie auch nachträglich 20 % der Kosten bei der Steuer geltend machen. Der Steuerbonus ist vor allem für Sanierer interessant, die vor Start der Sanierung den richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung bei der KfW verpasst haben.

Einen Überblick über die Förderalternativen, die technischen Voraussetzungen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die perfekte Beantragung der Fördermittel erhalten Sie über das Förder-eBook vom Ratgeberportal energie-fachberater.de.