9. April 2018

Wie beeinflusst die GroKo die Bedingungen der Immobilienbranche?

Ein halbes Jahr ist die Bundestagswahl nun schon her. Doch erst seit Kurzem ist die aus CDU/CSU und SPD bestehende neue Regierung in Amt und Würden, nachdem die als Sondierungen bezeichneten Verhandlungen der Jamaika-Parteien in einer Nacht im November 2017 als gescheitert erklärt wurden. Durch das „Ja zur GroKo“ im SPD-Mitglieder-Votum ist der Koalitionsvertrag 2018 nun beschlossene Sache. Neben vielen anderen Bereichen zielen die Beschlüsse der Regierungsvereinbarung auch auf die Immobilienbranche ab. Mieter, Vermieter und Bauherren sind gespannt: Wie beeinflusst die GroKo die Bedingungen der Immobilienbranche für die nächsten Jahre?

Koalitionsvertrag 2018: Wie Mieter davon profitieren sollen
Bereits seit 1. Juni 2015 gilt die so genannte Mietpreisbremse. Initiiert, um die ständig steigenden Mieten insbesondere in Großstädten auf einem für Mieter erträglichen Maß zu halten, bremst sie in der Tat vieles – bis auf die Mieten. Deshalb plant die GroKo, die aktuelle Regelung bis Jahresende zu analysieren. Über deutlichere Aussagen dürfen sich Mieter hingegen beim Thema Miethöhe des Vormieters freuen. Diese muss der Vermieter nun veröffentlichen. Für Mieter positive Änderungen soll es auch hinsichtlich der Modernisierungsumlage geben. Konnten Vermieter Modernisierungen rund um die Wohnung bisher zu 11 Prozent jährlich auf die Miete umlegen, sind jetzt nur noch 8 Prozent möglich.

Endlich erkannt: So will die GroKo den Mangel an Wohnraum beheben
Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Seit 2015 verstärkt nach Deutschland migrierende Flüchtlinge verschärfen das ohnehin bestehende Problem, wodurch Union und SPD den sozialen Wohnungsbau nicht länger außer Acht lassen können. Wurden in den letzten Jahren immer größere Kürzungen am Budget vorgenommen, soll ab jetzt wieder mehr Geld in den Bau erschwinglichen Wohnraums fließen. 2 Milliarden Euro ab 2020: Diesen Betrag möchte die neue Regierung mindestens in dieses so wichtige Element der sozialen Sicherheit stecken. Verantwortlich sind letztlich seit 2006 aber immer noch die Länder. Außerdem geplant: die Grundsteuer C. Dank dieser soll auf Grundstücken leichter Wohnraum erschaffen werden können.

Reizvolle Angebote für Bauherren
Mieter und finanziell Schwache sind nicht die Einzigen, an die die GroKo im Koalitionsvertrag denkt. Finanzielle Entlastung winkt auch Häuserbauern, indem das so genannte Baukindergeld eingeführt werden soll – und zwar so schnell wie möglich. 10 Jahre lang erhalten Bauherren pro Kind 1200 Euro im Jahr, um den Erwerb der ersten eigenen Immobilie zu erleichtern. Ebenfalls eine Hilfe soll ein KfW-Bürgschaftsprogramm sein, dank dem die Baukosten beziehungsweise der Kaufpreis anteilig durch eine Bürgschaft abgesichert werden sollen. Ein großes Hindernis stellt für viele Bauherren zudem die Grunderwerbssteuer dar. Familien dürfen hier auf Entlastung durch einen Freibetrag hoffen. Privatinvestoren sollen durch eine befristete Sonderabschreibung von jährlich 5 Prozent zum Vermieten angeregt werden. Trotz aller geplanten Anreize: An einer professionellen Beratung führt keine Baufinanzierung vorbei.

GroKo-Beschlüsse 2018: Wirklich mehr als „sollen“ und „wollen“?
Die Große Koalition versucht, mit ihren Beschlüssen im Koalitionsvertrag 2018 die Immobilienbranche vielschichtig zu beeinflussen. Sowohl Mieter und Vermieter im Allgemeinen als auch sozial Schwächere und Familien im Speziellen nehmen CDU/CSU und SPD in den Fokus. Allerdings tauchen sehr viele Konstruktionen mit Modalverben wie „sollen“ oder „wollen“ in den Ausführungen auf. Vieles bleibt unklar und „geplant“. Es darf daher mit Spannung erwartet werden, welche Beschlüsse tatsächlich realisiert werden und ob geplante Erleichterungen für Mieter wie die niedrigere Modernisierungsumlage nicht doch wieder von Vermietern umgangen werden können.

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