Was ist die BEG-Förderung?

Die Bundesförderung für Effiziente Gebäude, kurz BEG-Förderung, unterstützt die Finanzierung des Baus oder der Sanierung energieeffizienter Immobilien mit finanziellen Zuschüssen. Die im Juli 2021 gestartete BEG-Förderung verspricht günstige Zinsen und attraktive Tilungszuschüsse mit einem einfachen Antragsverfahren. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Formen der BEG-Förderung unterschieden:

  • Förderung für den Neubau oder die Sanierung von Wohngebäuden
  • Förderung für den Neubau oder die Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • Förderung für Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Die BEG-Förderung fasst frühere Förderprogramme zusammen. Dennoch ist es für Verbraucher häufig schwierig, nachzuvollziehen, welche baulichen Maßnahmen tatsächlich gefördert werden. Erfahren Sie jetzt, welche baulichen Maßnahmen gefördert werden und wie es mit der BEG-Förderung in 2022 und 2023 weitergeht.

Voraussichtliche Änderung der BEG-Förderung 2023 – das Wichtigste in Kürze:

  • Anhebung der Untergrenze der förderfähigen Kosten von 2.000 € auf 5.000 €
  • Einführung einer Förderung für Eigenleistung
  • Förderungen für eine Heizungsoptimierung nur noch für Gebäude bis 5 Wohneinheiten
  • veränderte Förderbestimmungen für Biomasseheizungen
  • strengere Bedingungen für das Erreichen der Klassen bei Effizienzhäusern

Die Änderung der Maßnahmen ist bislang zwar angekündigt, aber noch nicht endgültig beschlossen worden.

Was wird mit der BEG gefördert?

Je nach baulicher Maßnahme werden verschiede Zuschüsse gewährt. Diese belaufen sich immer auf einen prozentualen Anteil der förderfähigen Kosten, also der Kosten für eben diese Maßnahme. Neben dem direkten Zuschuss wird auch der Kredit finanziell unterstützt.

Seit 15.08.2022 gelten folgende Bestimmungen für Einzelmaßnahmen. Für die Unterstützung dieser ist seit der neuen Bestimmungen statt der KfW-Bank und des BAFA nur noch das BAFA zuständig.

Maßnahme Maximaler Fördersatz
Gas-Brennwertheizung Förderung eingestellt ab dem 15.08.2022
Gas-Hybridheizung Förderung eingestellt ab dem 15.08.2022
Wärmepumpe 40 %
EE-Hybrid (mit Biomasseheizung) 35 %
EE-Hybrid (ohne Biomasseheizung) 40 %
Solarthermie-Anlage 25 %
Wärmenetzanschluss 35 %
Gebäudenetzanschluss 35 %
Gebäudenetz-Einrichtung 25 %
Biomasse 20 %
Gebäudehülle 20 %
Anlagentechnik 20 %
Heizungsoptimierung 20 %

Wichtig: Im Frühjahr 2022 wurden bereits manche der Fördermodelle, besonders im Bereich der Neubauförderung eingestellt. Welche genau vom Förderstopp betroffen sind, erfahren Sie im späteren Verlauf des Artikels. Darüber hinaus ist der Einbau und Anschluss einer Gasheizung grundsätzlich nicht mehr förderfähig.

Einen weiteren Zuschuss um 5 % erhalten Sie, wenn die Baumaßnahme auf Empfehlung eines zertifizierten Energieberaters durchgeführt wurde.  Je nachdem, wie energieeffizient der Neubau oder die Immobilie nach der Sanierung ist, lässt sich das Gebäude in eine der Effizienzklassen einteilen. Je höher die Effizienzklasse, desto mehr wird die Sanierung bzw. der Neubau insgesamt gefördert.

Im August 2022 wurde außerdem ein Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 % eingeführt, welcher den Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energieträger zum Heizen bezuschusst.

Klassen nach Energieeffizienz-Standard nach BEG WG (aufsteigende Effizienz):

  • Denkmal 
  • Denkmal EE
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus 100 EE
  • KfW-Effizienzhaus 85 
  • KfW-Effizienzhaus 85 EE
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 70 EE
  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 55 EE
  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 40 EE

Wichtig: Um die Förderung zu erhalten, darf die bauliche Maßnahme erst nach der Antragstellung erfolgen. Um den Antrag zu stellen, ist ein Online-Formular des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auszufüllen.

Wer erhält die BEG?

Die BEG-Förderung kann neben Privatpersonen auch noch von weiteren Gruppen beantragt werden, die nachhaltig bauen wollen. Diese Gruppen sind antragsberechtigt:

  • Privatpersonen
  • Kommunen
  • Freiberufler
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Kirchen und andere gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Wohnungsbaugenossenschaften

Stopp der BEG-Förderung 2022: Wie geht es jetzt weiter?

In einem überraschenden Schritt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Februar 2022 die BEG-Förderung für 2022 bis auf Weiteres gestoppt. Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude war erst im Juli 2021 gestartet und bündelte zahlreiche bis dahin geltende Einzel-Förderprogramme. 

Im August 2022 wurden die Bestimmungen zur BEG-Förderung erneut geändert in Hinblick auf den Krieg in der Ukraine. Für mehr Unabhängigkeit vom Energieversorger Russland soll die Förderung zum Umstieg auf erneuerbare Energien motivieren. Zusätzlich unterstützt die Versorgung mit modernen Heizungsanlagen das Einsparen von Energiekosten, was besonders in Hinblick auf die kalte Jahreszeit ein wichtiges Ziel ist. Alle aktuellen Fördersätze für Einzelmaßnahmen finden Sie in der obenstehenden Tabelle.

Gründe für den Stopp der BEG-Förderung

Das Bundeswirtschaftsministerium nennt vorrangig zwei Gründe für den abrupten Stopp der KfW Förderprogramme. Zum einen sähe sich die KfW Bank einer Antragsflut gegenüber, die nicht mehr zu bewältigen sei. Insbesondere für den Standard des KfW Effizienzhaus 55 übersteigen die Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich. Die Vorgängerregierung hatte im November 2021 angekündigt, dass die Neubauförderung für diesen Standard Ende Januar 2022 auslaufen würde. Der dadurch ausgelöste Antragsboom ließ laut Ministerium erkennen, dass dieser Standard zu leicht einzuhalten sei. 

Der zweite Grund für den BEG-Stopp lautet daher: Der Effizienzhaus 55 Standard hätte längst zum verpflichtenden Standard gemacht werden müssen – ohne Förderung. Ähnlich verhält es sich mit dem Standard KfW Effizienzhaus 40. Auch hier liegen bereits so viele Anträge vor, dass der Schluss nahe liegt, dass dieser Standard zu leicht zu erreichen sei.
Nach heftiger Kritik am Förderstopp hat die Politik Anfang Februar 2022 folgendes beschlossen: Alle bis zum 23. Januar 2022 eingereichten Förderanträge für die oben genannten Programme werden bearbeitet und die förderfähigen Anträge bewilligt. Für die Zeit danach wird an einem neuen Förderkonzept gearbeitet, das schnellstmöglich vorgestellt werden soll. 

Welche KfW Programme sind vom Förderstopp betroffen?

Der beschlossene BEG-Förderstopp betrifft die Programme der KfW Bank – die Programme des BAFA bleiben hingegen bestehen. 

Folgende Förderprogramme sind ausgesetzt: 

  • KfW Effizienzhaus 55 im Neubau 
  • KfW Effizienzhaus 40 im Neubau 
  • Energetische Sanierung 

  
Anträge auf eine Neubauförderung für Effizienzhäuser-Stufe 40 können unter der Voraussetzung gestellt werden, dass ein sogenanntes Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude vorliegt.

Für die Neubauförderung ist für 2023 eine Reform beziehungsweise Neuausrichtung der BEG-Förderung angesetzt.

Was geschieht mit laufenden Förderanträgen?

Für die oben genannten Förderprogramme können vorerst keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Ein Antrag gilt dabei als gestellt, wenn sich der Antragsteller selbst bei der KfW Bank einloggt oder die finanzierende Bank den Antrag an die KfW weiterleitet. Etwas Hoffnung machte das Wirtschaftsministerium all denen, deren Finanzierung durch das Ausbleiben der Förderung zu scheitern drohe. Hier könnte eine Härtefallregelung greifen – diese ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert.

Entwicklung der BEG-Förderung 2022

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte zu, dass in Sachen neuer BEG-Förderung zügig entschieden werden soll, um schnell Planungssicherheit herzustellen. Zuletzt war von einem Zeithorizont von 100 Tagen die Rede, bis ein neues Förderprogramm stehen soll. Dies wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium geschehen. Das Umweltbundesamt hat bereits konkretere Vorschläge zur verlässlichen Finanzierung eines neuen Programms unterbreitet: Hier hielte man es für sinnvoll, Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in ein neues Förderprogramm für klimaeffizienten Neubau und Sanierung fließen zu lassen. 

Ende Juli 2022 wurden dann die angekündigten Reformen veröffentlicht. Zentraler Bestandteil dieser ist vor allem das Einstellen der Förderung von Gasheizungen und die Anpassung der Fördersätze auf die Einzelmaßnahmen. Wer eine Förderung eines Neubaus anstrebt, hat 2023 mit neuen Bestimmungen zu rechnen.

Reaktionen auf den Stopp der BEG-Förderung

Die Wohnungswirtschaft kritisiert das Vorgehen der Regierung scharf und bezeichnet sie als Katastrophe für alle, die sich für günstigen und nachhaltigen Wohnraum engagieren. Die Wohnungswirtschaft und Baubranche brauche verlässliche Planungssicherheit und keine Entscheidungen, die vielen von heute auf morgen den Boden unter den Füßen wegziehe. Auch den von der Koalition anvisierten Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr sieht man dadurch in weite Ferne gerückt. 80.000 davon, vorwiegend aus dem sozialen Wohnungsbau, seien bereits davon betroffen. Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Ingeborg Esser, sagte der »Welt«, nur bei einer Fortsetzung der Förderung könne die Wohnungswirtschaft die verlangten niedrigeren Mieten bei Sozialwohnungen weiterhin wirtschaftlich anbieten.

BEG-Förderung 2023 – Mit welchen Änderungen ist zu rechnen?

Dass sich die Voraussetzungen für die BEG-Förderungen auch in 2023 verändern werden, war schon lange klar, doch die Unklarheit über die konkreten Änderungen verunsichert viele Hausbauer. Nun sind erste Änderungen bekannt gegeben worden, die jedoch noch nicht offiziell beschlossen sind. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Änderungen im neuen Jahr.

Änderungen der BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen – BAFA:

  • Mindestinvestitionskosten werden angehoben von 2.000 € auf 5.000 € – somit fallen kleinere Einzelmaßnahmen häufig aus der Forderung raus
  • Mindestinvestitionskosten für Heizungsoptimierungen sind von 300 € auf 1.000 €
  • Die Förderbedingungen von Biomasseheizungen werden strenger, z.B. müssen sie mit Solarthermie kombiniert werden
  • … weitere Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen, dem Anschluss an das Wärmenetz und der Einrichtung von Gebäudenetzen

Änderungen der BEG-Förderungen von Effizienzhäusern – KfW:

  • Bei der Effizienzhaus-Sanierung werden Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher ab 2023 nicht mehr gefördert – dafür können sie über eine angepasste EEG-Förderung bezuschusst werden 
  • WPB-Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Gebäude steigt von 5 % auf 10 %
  • EE-Klasse ist schwieriger zu erreichen (ab 2023 muss ein Deckungsanteil von 65 % aus erneuerbaren Energien vorliegen)
  • NH-Klasse wird auch im Bereich der Sanierung eingeführt
  • Alle Effizienzhäuser müssen Niedrigtemperatur-Ready sein (Vorlauftemperatur darf 55 °C nicht überschreiten)