Von energieeffizienten Immobilien profitieren viele: die Umwelt, der Geldbeutel des Hausbesitzers und auch die Öko-Bilanz der Bundesregierung. Bisher hat die KfW energieeffizientes Wohnen gefördert. Das bleibt auch weiterhin so. Allerdings ändern sich bei zwei Programmen einige Details. Wer ab dem 17. April das Programm 151/152 (Energieeffizient sanieren) oder Programm 153 (Energieeffizient Bauen) beantragt, hat weniger Vorzüge als bisher. Anträge, die vor diesem Stichtag gestellt wurden, sind übrigens von der Neuerung nicht betroffen.
Die Änderungen der KfW-Programme 151/152 und 153 auf einen Blick
KfW Programm | Kondition | Bisher | Neu ab 17. April 2018 |
153 (Energieeffizient Bauen) | Zinsbindung | Wahl zwischen Laufzeit von zehn oder 20 Jahren | Laufzeit von zehn Jahren |
151/152 (Energieeffizient sanieren) und 153 (Energieeffizient Bauen) | Bereitstellungszinsfreie Zeit | Zwölf Monate keine Zinsen auf nicht abgerufenen Darlehensteil | Sechs Monate keine Zinsen auf nicht abgerufenen Darlehensteil; ab dem siebten Monat 0,25 Prozent des Restbetrags |
151/152 (Energieeffizient sanieren) und 153 (Energieeffizient Bauen) | Sondertilgung | Kostenlose Sondertilgung ab 1.000 Euro möglich | Keine Sondertilgung mehr möglich; nur noch komplette Darlehensrückzahlung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung |
20-jährige Zinsbindung entfällt
Zehn oder 20 Jahre Zinsbindung? Diese Frage stellt sich bei KfW-Programm 153 bald nicht mehr. Denn ab dem 17. April gibt es nur noch die zehnjährige Laufzeit. Neue Antragsteller können daher schlechter langfristig planen. Ihnen bleibt jedoch die Möglichkeit, nach zehn Jahren Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung abzuschließen. Diese bringt meist sogar bessere Konditionen mit sich.
Bereitstellungszinsen nur noch sechs Monate gratis
Ist der Kredit gewährt, muss er nicht auf einmal abgerufen werden. Das bleibt auch nach dem 17. April so. Nur verkürzt sich die sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit. Wer künftig seinen Förderkredit (egal ob Programm 151/152 oder 153) nach sechs Monaten nicht voll ausgeschöpft hat, muss auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag Bereitstellungszinsen zahlen. Die liegen monatlich bei 0,25 Prozent vom Restbetrag. Bisher waren es zwölf bereitstellungszinsfreie Monate – die Zeitspanne wird ab Mitte April also halbiert. Tipp: Schieben Sie nichts auf die lange Bank. Rufen Sie Ihren Kredit innerhalb der ersten sechs Monate komplett ab, um unnötige Bereitstellungszinsen zu vermeiden.
Keine kostenlosen Sondertilgungen mehr
Auf einen Schlag einen großen Teil des Darlehens zurückzahlen – eigentlich immer eine gute Idee. Nur geht das ab dem 17. April nicht mehr. Die sogenannten Sondertilgungen entfallen dann bei beiden Programmen. Kreditnehmer können nur den Kredit auf einmal komplett zurückzahlen. Dafür wird allerdings eine zusätzliche „Gebühr“ fällig. Wie hoch diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung sein wird, gab die KfW allerdings nicht bekannt.
Fazit: Alte Konditionen nutzen
Wer sich die bisherigen Vorteile noch sichern möchte, hat dazu bis zum 16. April Zeit. Denn alle bis zu diesem Tag gestellten Anträge werden nach den alten Regelungen behandelt. Unsere erfahrenen Baufinanzierungsberater helfen Ihnen gerne bei dem Antrag und geben Ihnen wertvolle Tipps. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.