
Lexikon Baufinanzierung
- Grundschuldbestellung
- definition:
Die Grundschuld muss von einem Notar bestellt werden. Dies geschieht durch eine Urkunde, in welcher der Eigentümer die Zustimmung zur Belastung seiner Immobilie durch eine Grundschuld erteilt, verbunden mit dem Auftrag, diese in das Grundbuch einzutragen. Die Kosten für die Bestellung der Grundschuld werden vom Darlehensnehmer getragen.
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