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Freitag, 18. Mai 2012

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Lexikon Baufinanzierung

Grunderwerbsteuer
definition:

Die Grunderwerbsteuer gehört neben den Notar- und Grundbuchkosten sowie der Maklercourtage zu den Nebenkosten eines Grundstücks-/ Immobilienerwerbs.

Sie wird in der Regel auf den Gesamtkaufpreis der Immobilie (Grundstück und Gebäude) fällig. Nur wenn es sich beim Kauf eines Grundstücks und dem Bau der Immobilie um zwei getrennte Rechtsvorgänge handelt, ist die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis zu zahlen. Grunderwerbsteuer wird auch beim Kauf einer Eigentumswohnung oder beim Kauf eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück fällig.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Sie beträgt zwischen 3,5% und 5 % des Kaufpreises und ist vom Käufer zu zahlen. Bestimmte Erwerbsvorgänge sind von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit, z.B. der Erwerb eines Grundstücks, das den Wert von 2.500 € nicht übersteigt, der Erwerb durch Ehegatten oder durch Verwandte in gerader Linie und der Erwerb durch Erbschaft.

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