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Schnelle Immobilienfinanzierung vor der Steuererhöhung
Privatkunden-News von 15.08.2011

Nordrhein-Westfalen macht es zum 1. Oktober, Rheinland-Pfalz zum 1. März 2012. Das Saarland hat es bereits getan, will aber seinen Bürgern beim Immobilienkauf noch tiefer in die Tasche greifen. Andere Länderfinanzminister haben das Thema ebenfalls auf der Agenda. Die Rede ist von der Erhöhung der Grunderwerbsteuer.
In Bundesländern mit steigenden Steuern wird sich wahrscheinlich die nachfrage nach Wohneigentum erhöhen. Denn viele Erwerber wollen zum alten Steuersatz kaufen. Wenn jeder Tag zählt, ist es wichtig, alle Unterlagen für die Finanzierung sowie den Kaufvertrag parat zu haben. Mit Vertragsklauseln kann die Zahlung der Kaufsumme und die Besitzübertragung der Immobilie zeitlich gestreckt werden.

Bei einer Erhöhung der Steuer von 3,5 auf 5 Prozent können Sie als Käufer bei einem Immobilienkaufpreis von 300.000 Euro unter Umständen 4.500 Euro sparen, wenn Sie zum niedrigeren Satz zum Notar gehen.
Zahlungs- und Übergabetermine verschieben. Wenn Sie Ihre Immobilie wegen dem günstigeren Steuersatz rasch erwerben wollen, aber nicht sofort einziehen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, im Kaufvertrag mit dem Verkäufer ein späteres Übergabedatum zu vereinbaren. Auch der Termin der Kaufpreiszahlung muss nicht direkt nach Vertragsabschluss liegen. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer wird der Tag des notariellen Kaufvertrags herangezogen. „Die anderen Termine können frei vereinbart werden“, erläutert Paul Hüttig, Vorstand des Immobilienfinanzierers Hüttig & Rompf AG.

Haben Sie ihre Traumimmobilie bereits gefunden? Dann benötigt Ihr Finanzberater die Objektunterlagen und Bonitätsnachweise. Nur wenn alle Unterlagen vorhanden sind, kann er das Darlehen berechnen. Bei Gebrauchtimmobilien benötigt er ein Exposé mit Flurkarte, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächen- und Kubusberechnung. Beim Kauf einer Eigentumswohnung muss zusätzlich die Teilungserklärung vorgelegt werden.

Gehaltszahlungen der zurückliegenden drei Monate. Für die Bonitätsprüfung müssen Sie die Gehaltszahlungen der letzten drei Monate sowie einen aktuellen Einkommensteuerbescheid mitbringen. Sind Sie selbständig sollten Sie mindestens drei Jahre erfolgreich tätig sein. Sie müssen als Einkommensbelege Steuerbescheide und Bilanzen der zurückliegenden Jahre sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen vorlegen.
Egal ob angestellt oder selbständig: Sie sollten etwa 10 Prozent der Kaufsumme (inklusive Kaufneben- und mögliche Sanierungskosten) aus Eigenmitteln begleichen können. Dazu zählen Beträge auf Giro- und Tagesgeldkonten sowie angelegte Finanzpolster (Festgeld-, Sparkonten, Bundesanleihen, Pfandbriefe, Aktien, Fonds).