
Risiken richtig kalkulieren
Immobilienvertriebe, Privatkunden-News von 04.09.2011
Mit dem Jobverlust steht auch die Immobilienfinanzierung auf dem Spiel. Doch man kann vorbeugen.
In Berlin ist die Zahl der befristeten Jobs so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Gemäß den zuletzt erhobenen Zahlen aus dem Jahr 2008 hatten in Berlin elf Prozent der versicherungspflichtig Beschäftigten befristete Verträge; im Bundesdurchschnitt sind es nur 8,9 Prozent.
Gerade wenn es um den Erwerb einer Immobilie geht, sind diese Menschen oft zögerlich. Doch wer über ausreichend Eigenkapital verfügt und in einer zukunftsträchtigen Branche tätig ist, kann dennoch Wohneigentum erwerben - sollte aber auf einige Besonderheiten achten.
Ratsam ist es, dass der Immobilienkäufer mehr als das sonst übliche Drittel an Eigenkapital mitbringt. Denn je höher der Eigenanteil, desto günstiger ist der Kredit - was wiederum die Tilgungsphase verkürzt. Beim Abschluss der Finanzierung sollten Personen mit unsicheren Beschäftigungsverhältnissen zudem darauf achten, dass sie die Höhe der monatlichen Raten auch mehrfach unentgeltlich ändern dürfen. Ebenfalls unabdingbar ist ein Sonderkündigungsrecht bei Jobverlust.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann mit der Baufinanzierung eine Kreditausfallversicherung abschließen. Die übernimmt bei plötzlicher Arbeitslosigkeit für maximal zwei Jahre die monatlichen Raten. Diese Assekuranz gilt allerdings nur für die Dauer des ersten Darlehens, also je nach Laufzeit für die ersten fünf, zehn oder 15 Jahre.
Günstiger wird die Police, wenn man nicht die gesamte monatliche Belastung absichert, sondern nur jenen Teil, den man bei Arbeitslosigkeit nicht mehr begleichen kann.
Wer arbeitslos wird und sein Eigenheim nicht mehr abbezahlen kann, sollte das Gespräch mit seiner Bank suchen. Viele Institute räumen die Aussetzung der Tilgung für einige Monate ein, sofern der Kreditnehmer darlegen kann, das seine Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist.
Keinesfalls sollte man in Panik verfallen. Niemand muss sofort aus seinem Eigenheim ausziehen. Denn im Gegensatz zu Konsumentenkrediten hat die Bank bei einer Baufinanzierung die Immobilie als Sicherheit und ist deswegen meist geduldiger.
Auch der Staat greift Häuslebauern in finanzieller Not unter die Arme. Ähnlich wie das Wohngeld für Mieter gibt es für Immobilienbesitzer den Lastenzuschuss. Dafür muss der Eigentümer seine Immobilie jedoch selbst bewohnen. Wird er etwa bei Arbeitslosigkeit als bedürftig eingestuft, erhält er einen monatlichen Zuschuss zum Baukredit, den er nicht zurückzahlen muss.
(Jörg Wintzer, Filialleiter Hüttig & Rompf AG, Berlin)


