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Nebenkosten beim Immobilienkauf
Privatkunden-News von 21.09.2011

Auf dem Weg zu den vier Wänden muss ein Immobilienkäufer verschiedene Steuern, Gebühren und Dienstleistungen bezahlen. Die Finanzierungsexperten der Hüttig & Rompf AG sorgen dafür, dass diese Kosten bei der Baufinanzierungsplanung berücksichtigt werden

Die Kaufnebenkosten unterscheiden sich nach Objektart und Bundesland: Beim Bau eines freistehenden Einfamilienhauses fallen mehr und andere Kostenarten an als beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung.

Ortsübliche Maklerprovision und Notargebühren
Weit über die Hälfte der Immobilien wird von Maklern vermittelt. Die Höhe ihrer Käuferprovision liegt je nach Bundesland zwischen 2,5 (Hamburg) und 6 Prozent (Berlin, Brandenburg, zzgl. MwSt.). In den meisten Bundesländern liegt sie bei drei Prozent (zzgl. MwSt.). Der Vermittler schreibt nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags seine Rechnung.
Jeder Immobilienkaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Die dabei anfallenden Gebühren liegen bei circa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Darin enthalten sind auch die Grundbuchkosten sowie die Grundschuldbestellung.
Sobald der Vertrag signiert ist, erhebt zudem das Finanzamt eine Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5 Prozent des Kaufpreises liegt.
In den vergangenen Monaten haben einige Bundesländer die Anhebung dieser Steuer beschlossen.

Mögliche Kosten für Verkehrswertgutachten

Das Kreditinstitut benötigt manchmal zur Berechnung des Beleihungswertes ein Verkehrswertgutachten. Diese Expertise fertigt in der Regel die Bank an. Bei größeren Darlehen im mehrstelligen Millionenbereich - etwa bei Mehrfamilienhäusern – werden die Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen angefertigt. Die Aufwendungen muss zumeist der Immobilienkäufer begleichen.
Die Banken erheben ferner Bereitstellungszinsen, falls zwischen dem vorgesehenen Auszahlungstermin und dem Kreditabruf ein größerer Zeitraum liegt. Dies betrifft Neubauten, deren Raten gemäß Baufortschritt beglichen werden. Hier liegt zwischen Auszahlungsreife und Auszahlung der letzten Tranche oft ein Jahr. Üblich ist eine zinsfreie Bereitstellung über sechs Monate, danach fallen diese Zinsen an.

Erschließungskosten bei Neubau-Einfamilienhäusern
Wer neu baut, muss in der Regel Erschließungskosten bezahlen. Diese umfassen den Anschluss an Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung. Ferner fallen darunter anteilige Kosten des Straßenbaus samt Gehweg und Beleuchtung, falls das Haus in einem Neubaugebiet entsteht.
Ist das Eigenheim fertig, wird ein Vermesser benötigt, der für das örtliche Katasteramt das Gebäude einmisst und in den Lageplan einzeichnet. Die entsprechenden Kosten liegen zwischen 0,25 und 0,4 Prozent des Kaufpreises.