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Geänderte KfW-Förderbestimmungen
Privatkunden-News von 19.06.2011

KfW-Förderung ab 1. Juli mit neuen Konditionen. Bund plant Steuerermäßigungen, Mietrechtsänderungen und mehr Zuschüsse

Um die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern, will die Bundesregierung im nächsten Jahr mehr Mittel zur Verfügung stellen. Zudem sollen energetische Sanierungen steuerlich absetzbar sein und das Mietrecht so geändert werden, dass Mieter bei energetischen Sanierungen nicht mehr die Miete mindern können.
In eine ganz andere Richtung geht eine andere Änderung: die Förderhöchstgrenzen des KfW-Wohneigentumsprogramms werden zum 1. Juli reduziert. Außerdem entfällt die 15-jährige Zinsbindung. Künftig werden nur noch Bindungen bis maximal zehn Jahre bewilligt.

Die KfW begründet ihre Maßnahmen in einem Schreiben vom 6. Juni damit, die unterschiedlichen Programme vereinheitlichen zu wollen. Weiterhin werden im Rahmen des Wohneigentumsprogramms Zinsbindungen über fünf, acht sowie zehn Jahre angeboten. Wer nach dem 1. Juli einen Antrag über 15 Jahre einreicht, wird automatisch auf eine 10-jährige Bindung zurückgestuft.
Zudem werden ab Anfang Juli die Förderhöchstbeträge des Wohnraummodernisierungs- sowie des Wohneigentumsprogramms auf 75.000 Euro je Wohneinheit gestutzt. Bis dato lag die Höchstgrenze bei 100.000 Euro.
„Wer seinen Förderantrag bis 30. Juni einreicht, wird aber noch zu den alten Konditionen gefördert. Wer seine Immobilienfinanzierung und Förderunterlagen unter Dach und Fach hat sollte also noch zuschlagen“, rät Paul Hüttig, Vorstand des Immobilienfinanzierers Hüttig & Rompf AG den Immobilienkäufern.

Ab 2012 will der Bund die KfW-Bank mit mehr Geld ausstatten, damit die Gebäude klimafreundlicher werden. 1,5 Milliarden Euro will sie zur Verfügung stellen, in diesem Jahr sind es lediglich 936 Millionen. Unklar ist, ob dieses Geld den bestehenden Programmen zugute kommt und die KfW beispielsweise die Zinssätze reduziert, die Förderhürde tiefer hängt oder zusätzliche Programme auflegt.


Alternative Fördermittel zur KfW. Neben diesen bekannten KfW-Fördermitteln offerieren zudem viele Bundesländer sowie einzelne Städte eigene Eigenheim-Förderprogramme, die sich speziell an Familien mit Kindern wenden oder beispielsweise nachverdichtende Baumaßnahmen unterstützen.
Die Bundesregierung hat zudem die Absicht, dass künftig nicht nur Solaranlagen und Windkrafträder steuerlich abgeschrieben werden können, sondern auch Baumaßnahmen am Gebäude über zehn Jahre steuerlich geltend gemacht werden können. Dies soll gleichermaßen für selbstgenutzte wie vermietete Immobilien gelten.

Keine Mietminderung mehr bei energetischer Sanierung? Die Bundesregierung arbeitet ferner an der Reform des Mietrechts. Ziel ist es, Mieter weiterhin vor überzogenen Mieterhöhungen zu schützen. Andererseits sollen Mietminderungen während der Bauhase über einen Zeitraum von drei Monaten ausgeschlossen werden. Dieses Minderungsverbot soll allerdings nur für energetische Maßnahmen gelten, nicht für andere Arbeiten wie etwa Badsanierungen. 
Ferner soll es dem Vermieter erleichtert werden, elf Prozent seiner Kosten, die sich letztlich für den Mieter in geringeren Nebenkosten niederschlagen, als Mieterhöhung weiterzugeben.