
Schnelle Immobilienfinanzierung vor der Steuererhöhung
Immobilienvertriebe-News von 15.08.2011
Nordrhein-Westfalen macht es zum 1. Oktober, Rheinland-Pfalz zum 1. März 2012. Das Saarland hat es bereits getan, will aber seinen Bürgern beim Immobilienkauf noch tiefer in die Tasche greifen. Andere Länderfinanzminister haben das Thema ebenfalls auf der Agenda. Die Rede ist von der Erhöhung der Grunderwerbsteuer.
In Bundesländern mit steigenden Steuern wird sich wahrscheinlich die Immobiliennachfrage erhöhen. Denn viele Erwerber wollen zum alten Steuersatz kaufen. Wenn jeder Tag zählt, ist es wichtig, alle Unterlagen für die Finanzierung sowie den Kaufvertrag parat zu haben. Mit Vertragsklauseln kann die Zahlung der Kaufsumme und die Besitzübertragung der Immobilie zeitlich gestreckt werden.
Bei einer Erhöhung der Steuer von 3,5 auf 5 Prozent können die Erwerber bei einem Immobilienkaufpreis von 300.000 Euro 4.500 Euro sparen, wenn sie zum niedrigeren Satz zum Notar gehen.
Zahlungs- und Übergabetermine verschieben. Erwerber, die ihre Immobilie wegen dem günstigeren Steuersatz rasch erwerben wollen, aber nicht sofort einziehen können oder wollen, haben die Möglichkeit, im Kaufvertrag mit dem Verkäufer ein späteres Übergabedatum zu vereinbaren. Auch der Termin der Kaufpreiszahlung muss nicht direkt nach Vertragsabschluss liegen. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer wird der Tag des notariellen Kaufvertrags herangezogen. „Die anderen Termine können frei vereinbart werden“, erläutert Paul Hüttig, Vorstand des Immobilienfinanzierers Hüttig & Rompf AG.
Haben die Erwerber ihre Traumimmobilie gefunden, benötigt der Finanzberater Objektunterlagen und Bonitätsnachweise. Nur wenn alle Unterlagen vorhanden sind, kann er das Darlehen berechnen. Bei Gebrauchtimmobilien benötigt er ein Exposé mit Flurkarte, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächen- und Kubusberechnung. Beim Kauf einer Eigentumswohnung muss zusätzlich die Teilungserklärung vorgelegt werden.
Gehaltszahlungen der zurückliegenden drei Monate. Für die Bonitätsprüfung muss der Kreditnehmer Gehaltszahlungen der letzten drei Monate sowie einen aktuellen Einkommensteuerbescheid mitbringen. Selbständige sollten mindestens drei Jahre erfolgreich tätig sein. Sie müssen als Einkommensbelege Steuerbescheide und Bilanzen der zurückliegenden Jahre sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen vorlegen.
Egal ob angestellt oder selbständig: Der Erwerber sollte etwa 10 Prozent der Kaufsumme (inklusive Kaufneben- und mögliche Sanierungskosten) aus Eigenmitteln begleichen. Dazu zählen Beträge auf Giro- und Tagesgeldkonten sowie angelegte Finanzpolster (Festgeld-, Sparkonten, Bundesanleihen, Pfandbriefe, Aktien, Fonds).
In Ausnahmefällen: Notarvertrag ohne Finanzierungszusage. Wer die Finanzierungsplanung mit seinem Berater detailliert durchgerechnet hat und unter Termindruck steht, kann das Risiko eingehen, den notariellen Kaufvertrag abzuschließen, ohne die Finanzierungszusage in der Tasche zu haben. Denn dafür muss man einige Werktage einplanen. Je besser Zustand und Lage der Immobilie sind und je höher der Eigenkapitalanteil, umso eher kann sich der Käufer darauf einlassen. Dies sollte allerdings eine Ausnahme und nur bei Standardimmobilien und -finanzierungen gemacht werden. Außerdem sollte dies nur in Abstimmung mit dem Finanzierungsberater geschehen.



